Diese Angaben habe er mit zahlreichen Erklärungen vorgetragen und zum Teil mit Urkunden belegt. Dadurch sowie durch sein überzeugendes, als kompetent erscheinendes Auftreten, sein gewinnendes Wesen sowie in vielen Fällen auch aufgrund eines teilweise auf geschäftlicher Ebene vorbestehenden Vertrauensverhältnisses habe er die Geschädigten veranlasst, ihm zum Teil über längere Zeiträume Geldbeträge als Darlehen zur Bestreitung seines Lebensunterhalts oder zur Investition in die angegebenen Projekte zu überlassen. Dies im Vertrauen darauf, G.____