Es zeigt zunächst, dass G.________ schon damals teilweise mit der fast identischen Geschichte wie im vorliegenden Fall (Bilderhandel) und in Eigenorganisation bzw. selbständig (insb. Projekt AL.________) von verschiedenen Geschädigten Geld ertrogen hat. Konkret wurde G.________ (bereits) im Verfahren Oberland vorgeworfen, er habe in der Absicht, Geld für seinen Lebensunterhalt und für diverse angeblich erfolgreiche Projekte zu beschaffen, mehreren Geschädigten vorgespiegelt, er verfüge über lukrative Investitionsmöglichkeiten, welche in Kürze grosse Gewinne abwerfen würden.