_ des gewerbsmässigen Betrugs in der Zeit vom 13. Oktober 1999 bis Mai 2006, zum Nachteil verschiedener Geschädigter, insbesondere V.________ und Q.________, im Gesamtdeliktsbetrag von mindestens CHF 848'152.20 schuldig erklärt und zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 23 Monaten verurteilt (pag. 19 442 f.). Nachfolgend wird im Zusammenhang mit diesem Verfahren der Einfachheit halber wie bereits erwähnt vom Verfahren Oberland gesprochen. Das Verfahren Oberland ist für die Beurteilung des vorliegenden Verfahrens zentral. Es zeigt zunächst, dass G._____