Das WSG setzte sich sorgfältig und korrekt mit diesen Fragen auseinander, so dass vorab integral auf die entsprechenden Erwägungen verwiesen wird. Dasselbe gilt betreffend die weiteren vom WSG aufgearbeiteten Thematiken des «allgemeinen Teils». Nachfolgend wird ergänzend zur Vorinstanz zunächst das vormalige Verfahren von G.________ im Oberland thematisiert (E. 10.2 unten). Sodann werden wo nötig Ergänzungen zu den von der Vorinstanz bearbeiteten «allgemeinen» Thematiken angebracht und es wird auf die Einwände von G.________ vor oberer Instanz eingegangen (E. 10.3-10.6 unten).