10. Konkrete Beweiswürdigung durch die Kammer 10.1 Grundsätze der Beweiswürdigung, Vorbemerkungen und Beweisthemen Die Vorinstanz hat die Grundsätze der Beweiswürdigung korrekt wiedergegeben, darauf kann verwiesen werden (S. 75 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 18 1190 f.). Weiter hat das WSG sein Urteil aus Sicht der Kammer ausgiebig, sorgfältig und überzeugend begründet. Es hat in seinem Motiv den Ausführungen zu den einzelnen Tatvorwürfen einen «allgemeinen Teil» vorangestellt, in welchem es zentrale Aspekte für die Beurteilung des vorliegenden Falles eingehend erläutert und überprüft hat.