Einen Verkaufs- oder Überweisungsbeleg betreffend den «BI.________ (berühmter Maler 1)» über CHF 18.4 Mio. habe er G.________ entgegen dessen Behauptung nie gezeigt, weil kein solcher existiert habe (zum Ganzen pag. 18 1771 Z. 10 ff.). Auch das Sperrkonto, welches G.________ gegenüber den Darlehensgebern stets erwähnt habe, habe es nie gegeben (pag. 18 1769 Z. 7 ff.). G.________ arbeite anscheinend seit 30 Jahren nicht mehr und habe auch in den letzten rund sieben Jahren «nichts» gearbeitet (pag. 18 1771 Z. 4 f.). Seinen Lebensunterhalt sowie denjenigen seiner Familie habe G.___