Weiter ist umstritten, ob G.________ selber an den Bilderhandel glaubte – und damit ein weiteres Opfer von K.________ ist resp. von diesem getäuscht und ausgenutzt wurde – oder ob er mit K.________ zusammenarbeitete, in der Absicht, von den Investoren Geld zur Bestreitung seines Lebensunterhalts zu erlangen.