7. Unbestrittener / bestrittener Sachverhalt im Allgemeinen Unbestritten ist im Wesentlichen, dass G.________ die von den Investoren erhaltenen Barbeträge jeweils K.________ übergab und den Geldgebern mündlich zusicherte, das von ihnen investierte Geld würde vereinbarungsgemäss für den Abschluss des Bilderhandels resp. zur Bezahlung der Erben verwendet werden. Anschliessend zahlte G.________ den Geldgebern entgegen seiner Versprechen weder ihr Geld zurück noch richtete er ihnen einen Gewinn aus, sondern vertröstete sie immer wieder mit verschiedensten Geschichten. Er und K.__