16 001 045 ff.]) zweckgebundene Darlehen in der Höhe von insgesamt CHF 2'894'000.00 bar erhalten und anschliessend K.________ übergeben haben. Mit den einzelnen Investoren soll er schliesslich individuell Rückzahlungsfristen und Gewinnbeteiligungen festgelegt sowie vereinbart haben, die Gelder würden via K.________ direkt zuhanden der Erben ausbezahlt oder zu deren Gunsten auf ein Treuhandkonto einbezahlt werden (zum Ganzen pag. 16 001 044 f.). Subeventualiter wird G.________ Betrug und subsubeventualiter Veruntreuung zum Nachteil von E.________ vorgeworfen (vgl. Ziff. I/Bst. B/Ziff. 2 der AKS [pag. 16 001 060]).