Durch diese Ausführungen sowie aufgrund von Versprechungen, getroffenen Vereinbarungen und in Aussicht gestellten Renditen sollen G.________ und K.________ schliesslich diverse Personen dazu gebracht haben, ihnen für den proklamierten Bilderhandel zweckgebundene Darlehen zu gewähren. Zwischen (spätestens) 2010 und 25. März 2016 soll G.________ von diversen Personen – konkret von Q.________, S.________, T.________, U.________, V.________, B.________, W.________, E.________, X.________, Y.________ und Z.________ – in verschiedenen Teilbeträgen (vgl. dazu die Tabelle auf S. 45-54 der AKS [pag. 16 001 045 ff.