13 Sodann erwuchs das Urteil des WSG vom 29. Mai 2019 – wie von der Kammer bereits mit Beschluss vom 13. Januar 2020 (pag. 18 1657 ff.) festgestellt – bezüglich der AA.________, AC.________, AD.________, AE.________ und AF.________ sowie dessen Familie getroffenen Verfügungen (vgl. Ziff. VI./5.-9. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs [pag. 18 920/9 und pag. 18 920/10] sowie pag. 18 1659 f. Ziff. 2.3-2.7) in Rechtskraft. Ebenfalls rechtskräftig wurden die weiteren Verfügungen betreffend die Gemälde, wonach das Bild «CU.