5. Verfahrensgegenstand und Kognition der Kammer Vorab sei festgehalten, dass sämtliche den ehemaligen Mitbeschuldigten von G.________ – K.________ – betreffenden Punkte des erstinstanzlichen Urteils zufolge Rückzug der Berufung (pag. 18 1681) in Rechtskraft erwachsen sind (vgl. pag. 18 1693 ff.).