8 3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Mit Eingabe vom 20. August 2019 teilte Rechtsanwalt A.________ für G.________ mit, es würden sämtliche bereits im erstinstanzlichen Verfahren erhobenen Beweismittel angerufen. Weiter stellte Rechtsanwalt A.________ diverse Beweisanträge und verlangte insbesondere explizit: (1) R.________, der Bruder von G.________, sei einzuvernehmen, sodann (2) sei das Bildschirmfoto der Kommunikation zwischen L.________ und K.________ zu den Akten zu erkennen und L.