Die Kammer beschloss daraufhin am 19. März 2020, das Verfahren gegen K.________ werde als durch Rückzug der Berufung erledigt abgeschrieben. Zudem stellte sie fest, das Urteil des Kantonalen Wirtschaftsstrafgerichts vom 29. Mai 2019 werde betreffend K.________ rechtskräftig und sie bestimmte die Kosten für das K.________ betreffende oberinstanzliche Verfahren sowie die Entschädigung des amtlichen Verteidigers von K.________, Rechtsanwalt F.________ (pag. 18 1693 ff.).