7. Die Vermögenswerte bei der Bank CK.________ (Bank) lautend auf AD.________ im Betrag von BRL 15'929.42 werden eingezogen (Art. 70 Abs. 1 StGB). Im Falle einer Überweisung der gesperrten Vermögenswerte an die Schweizerischen Behörden werden diese zu 9.74% dem Privatkläger 1, B.________, vgt., zu 80.27% dem Privatkläger 3, N.________, vgt. und zu 9.99% dem Privatkläger 4, P.________, vgt., je in Anrechnung an ihre Zivilforderung, herausgegeben (Art. 73 Abs. 1 lit. c StGB). 8. Die Kontosperre des Kontos Nr .________ bei der AS.________ (Bank) lautend auf AE.________ im Betrag von CHF 10'400.00 wird aufgehoben.