K.________, vgt., hat dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung von CHF 97'618.10 zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). 2. Die Entschädigung für die amtliche Verteidigung von G.________, vgt., durch Rechtsanwältin D.________ wird wie folgt bestimmt: […]