Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 5 Jahre festgesetzt. 2. zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je CHF 30.00, insgesamt ausmachend CHF 1'800.00. 3. zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 12'911.65. 4. zu den oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 3'500.00. III. 1. Der A.________ mit Urteil des Bezirksgerichts Zürich vom 12. Oktober 2015 für eine Freiheitsstrafe von 10 Monaten gewährte bedingte Vollzug wird widerrufen. Die Strafe ist zu vollziehen. 2. Die erstinstanzlichen Kosten für das Widerrufsverfahren von CHF 300.00 werden A.________ auferlegt.