1.2 des Fahrens in fahrunfähigem Zustand, begangen am 1. April 2018 in P.________ mit einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1.11 Gewichtspromillen; 1.3 der einfachen Verletzung der Verkehrsregeln, begangen am 1. April 2018 in P.________ an der Verzweigung M.________ durch Missachten eines Rotlichts;