28. Einziehung Das Smartphone Samsung (Rufnummer [Nummer]) ist zur Vernichtung einzuziehen (Art. 69 StGB). 29. DNA-Profil Dem zuständigen Bundesamt wird vorzeitig die Zustimmung erteilt zur Löschung des erstellten DNA-Profils (PC-Nr. [Nummer]) nach Ablauf der gesetzlichen Frist (Art. 16 Abs. 1 Bst. e i.V.m. Art. 17 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Verwendung von DNA-Profilen im Strafverfahren und zur Identifizierung von unbekannten oder vermissten Personen [DNA-ProfilG; SR 363]).