Dies ergibt eine hypothetische Gesamtstrafe von 880 Tagen, wovon die rechtskräftigen Grundstrafen von 90 und 10 Tagen Freiheitsstrafe abzuziehen sind. Im Ergebnis ist als Zusatzstrafe zu den Urteilen der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Berner Jura-Seeland, vom 12. Mai 2016 sowie der Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt vom 19. Dezember 2019 eine Freiheitsstrafe von 780 Tagen oder 26 Monaten auszusprechen.