spektiver Konkurrenz nach Art. 49 Abs. 2 aStGB vorliegt. Bei der Bestimmung der hypothetischen Gesamtstrafe stellt die qualifizierte Wiederhandlung gegen das BetmG die schwerste Straftat dar. Die weiteren Delikte gemäss den Urteilen vom 12. Mai 2016 und 19. Dezember 2019 sind im Gesamtumfang von 70 Tagen zu asperieren. Dies ergibt eine hypothetische Gesamtstrafe von 880 Tagen, wovon die rechtskräftigen Grundstrafen von 90 und 10 Tagen Freiheitsstrafe abzuziehen sind.