15 teilenden Delikte beging. Die Kammer kann darin keine ernstgemeinte Reue erkennen. Immerhin ist in jüngster Zeit doch eine gewisse Besserung festzustellen. Beispielsweise ist das oberinstanzlich eingereichte Arbeitszeugnis des R.________ [Unternehmen] durchaus positiv. Demgemäss habe der Beschuldigte sich schnell ins Team eingearbeitet und verfüge über sehr gute handwerkliche Fähigkeiten.