18. Grundlagen Für die Grundlagen zur Strafzumessung kann auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 671 ff.). Das schwerste Delikt ist vorliegend die qualifizierte Widerhandlung gegen das BetmG mit einem Strafrahmen von 1 bis 20 Jahre Freiheitsstrafe, womit eine Geldstrafe verbunden werden kann.