Zumindest in Bezug auf diesen ersten Sachverhalt gab er somit zu, von den Drogen gewusst zu haben (vgl. auch pag. 121 Z. 333: «Ich ging davon aus, dass es sich um Drogen gehandelt hat»). Dabei fällt auf, dass er bei jenem Vorfall bereits eine grosse Geldmenge von CHF 1'200.00 in die offene Hand erhielt (pag. 119 Z. 275 ff.), was auf ein gewisses Vertrauensverhältnis zwischen ihm und der Gruppe um E.________ und F.________ hinweist. Von einem unbeteiligten, naiven und ahnungslosen Chauffeur kann jedenfalls keine Rede sein. Erst nach dieser Vorgeschichte ereigneten sich die nun noch in Frage stehenden Vorfälle vom 16.–23. und 22. Februar 2016.