9 wusste ich es von [F.________] nicht. Man traf sich einfach in diesem Club und sprach miteinander. Wenn man sich dann näherkommt, weiss man, um was es geht» (pag. 121 Z. 356 f.). Der Beschuldigte nahm F.________ und E.________ somit gemeinsam wahr und wusste, dass sie mit Drogen handelten, als er sich auf sie einliess. Es springt ins Auge, dass es sowohl im Verfahren GG150196-L als auch bei den vorliegend zu beurteilenden Delikten um die gleiche Bar in I.____