Hierbei kann es sich nur um einen bewussten Entscheid gehandelt haben. E.________ und F.________ lernte der Beschuldigte im Restaurant «H.________» in I.________ kennen. Nach eigenen Angaben habe er sie jeden Tag gesehen, mehr am Wochenende (pag. 54 Z. 70 f.). «E.________ und F.________» seien immer zusammen gewesen (pag. 55 Z. 154) und er habe sie immer zusammen gesehen (pag. 79 Z. 39). Zuerst habe er E.________ kennengelernt und danach F.________ (pag. 79 Z. 44). Er habe es nicht sicher gewusst, aber E.________ habe mit Drogen gearbeitet. Alle Leute dort hätten mit dem zu tun gehabt (pag. 79 Z. 33 f.). E.________ sei in I._______