_ einem polizeilich bekannten Abnehmer ein Paket mit 28.8 Gramm Heroingemisch bzw. 6.9 Gramm reinem Heroin übergeben, welches er von einem Albaner, den er «J.________» nannte, am Vortag in der Bar «H.________» in I.________ bekommen hatte, mit dem Auftrag, dies nach Q.________ zu bringen und einer Person mit blauen Hosen zu übergeben. Er hatte sich dafür CHF 200.00 Lohn versprechen lassen. «J.________» hatte ihm zudem CHF 50.00 für das Zugbillet gegeben. Der Beschuldigte hatte angenommen, dass sich Drogen im Paket befunden hatten (pag. 428.10). In seinem letzten Wort anlässlich der Hauptverhandlung gab der Beschuldigte zu Protokoll: