10. Argumente der Verteidigung Die Verteidigung bringt dagegen vor, die Polizei sei zwar bei der Festnahme der Tätergruppe auch auf den Beschuldigte gestossen. Dieser habe aber eigentlich gar nicht in die Albanergruppe gepasst und in seiner Wohnung sowie anlässlich der Telefonkontrolle habe man auch nichts Verdächtiges gefunden. Er habe die anderen in einer Spunte in I.________ kennen gelernt und sei wegen persönlicher Probleme auf die Albanergruppe eingegangen, weil er mit den Fahrdiensten habe Geld verdienen können (pag. 778). Betreffend Ziff.