a die Treffpunkte mit deren Heroin-Abnehmern führte, wobei er pro Fahrt CHF 100.00 erhielt, und auf diese Weise insgesamt 425 Gramm Heroin transportierte, welche D.________ auslieferte, wobei er zwar nicht konkret sah, aber aufgrund der konkreten Umständen davon ausgehen musste oder zumindest in Kauf nahm, dass es sich bei den Fahrten um Drogenauslieferungen handelte;