2. zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 1800.00; 3. zur Bezahlung der erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten (zzgl. Gebühr gemäss Art. 21 VKD von Fr. 600.00). III. 1. Der A.________ mit Urteil des Bezirksgerichts Zürich vom 12.10.2015 für eine Freiheitsstrafe von 10 Monaten gewährte bedingte Vollzug sei zu widerrufen. Die Strafe sei zu vollziehen. Die Untersuchungshaft von 46 Tagen sei vollumfänglich auf die Freiheitsstrafe anzurechnen. 2. Die Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren seien A.________ aufzuerlegen. IV.