6. Der mit Urteil des Bezirksgerichts Zürich, 8. Abteilung, vom 12.10.2015 für eine Freiheitstrafe von 10 Monaten gewährte bedingte Strafvollzug sei nicht zu widerrufen und die darauf entfallenden erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten seien dem Staat aufzuerlegen und A.________ sei eine Entschädigung zu entrichten für die erst- und oberinstanzlichen Verteidigungskosten. 7. Das erstellte DNA-Profil und die erkennungsdienstlichen Daten seien nach Ablauf der entsprechenden Fristen zu löschen und die dazu notwendigen Zustimmungen zu erteilen.