3 vom 12.05.2016 und zum Urteil der Staatsanwaltschaft Basel vom 19.12.2019, unter Gewährung des bedingten Strafvollzugs bei einer Probezeit von fünf Jahren; 4.2. zu 35 Tagessätzen Geldstrafe à CHF 20.00, unter Gewährung des bedingten Strafvollzugs bei einer Probezeit von drei Jahren, als Zusatzurteil zum Urteil der Bundesanwaltschaft vom 08.01.2020.