3. A.________ sei schuldig zu erklären der Gehilfenschaft zur mengenmässig qualifizierten Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Gehilfenschaft zur Beförderung von maximal 425g Heroingemisch (maximal 63 g Heroin-Hydrochlorid, Eventualvorsatz, Ziff. 1.1.1 des erstinstanzlichen Urteils, Ziff. 1.1.1 AKS). 4. A.________ sei zu verurteilen 4.1. zu einer Freiheitsstrafe von maximal 7 Monaten, unter Anrechnung der ausgestandenen Haft von 3 Tagen, als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland