I.1 des erstinstanzlichen Sanktionenpunkts), zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je CHF 30.00, ausmachend insgesamt CHF 1‘800.00 (Ziff. I.2 des erstinstanzlichen Sanktionenpunkts), zu einer Übertretungsbusse von CHF 250.00, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhaftem Nichtbezahlen auf 3 Tage festgesetzt wurde (Ziff. I.3 des erstinstanzlichen Sanktionenpunkts), und zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 12‘911.65 (Ziff. I.4 des erstinstanzlichen Sanktionenpunkts).