I. Formelles 1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 9. Mai 2019 erklärte das Regionalgericht Bern-Mittelland (Kollegialgericht) A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) schuldig der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG; SR 812.121), mengenmässig qualifiziert und teilweise bandenmässig begangen (Ziff. I.1 des erstinstanzlichen Urteildispositivs), des Fahrens in fahrunfähigem Zustand (Ziff. I.2 des erstinstanzlichen Urteildispositivs) sowie der einfachen Verletzung der Verkehrsregeln (Ziff.