1. Zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu je CHF 100.00, ausmachend total CHF 1‘000.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 1‘720.00. 3. Zu den oberinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 2‘000.00. II.