19. Fazit Der Beschuldigte ist zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu je CHF 100.00, ausmachend total CHF 1‘000.00, zu verurteilen. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. V. Kosten und Entschädigung