Entsprechend den Angaben des Beschuldigten und mit Blick auf die zahlreichen Liegenschaften und deren Einnahmen kann jedoch ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass […] genug Einkünfte da sind, um den Lebensunterhalt der ganzen Familie zu finanzieren. Ausgehend von einem [im konkreten Fall eher tief] angesetzten monatlichen Nettoeinkommen von gerundet CHF 7‘000.00 und in Berücksichtigung eines praxisüblichen Pauschalabzugs von 25%, sowie Abzüge für die Ehefrau und die beiden Kinder resultiert ein Tagessatz von CHF 100.00, der als angemessen erachtet wird.