Gemäss Unterlagen der Steuerverwaltung des Kantons Bern (Steuerveranlagung 2014) verfügt der Beschuldigte zusammen mit seiner Ehefrau über zahlreiche Liegenschaften. In diesem Zusammenhang führte der Beschuldigte aus, dass er aktuell von den Erträgen der Liegenschaft lebt. Der Strafregisterauszug des Beschuldigten weist zwei SVG-Delikte und damit keine einschlägige Vorstrafen auf, was sich neutral auswirkt (pag. 45). Auch die Strafempfindlichkeit bewegt sich im normalen Bereich. Der Beschuldigte hat sich nach der Tat umgehend vom Ort des Geschehens entfernt. Bei der ersten Einvernahme durch die Polizei zeigte sich der Beschuldigte wenig kooperativ.