17. Allgemeines Hinsichtlich der allgemeinen Grundsätze der Strafzumessung kann auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 215). Die Verteidigung äusserte sich (konsequenterweise) nicht zur Strafzumessung. 18. Würdigung der Kammer Die Kammer schliesst sich im Wesentlichen den Darlegungen der Vorinstanz zur Strafzumessung an (pag. 216 ff.). Kammerseitige Ergänzungen bzw. Abänderungen sind nachfolgend in Klammern respektive durch grössere Schrift sichtbar: 2. Strafrahmen