Der Beschuldigte wollte durch das Entfernen der 4-5 Saatkrähennester verhindern, dass die Saatkrähen neue Nester bauen. Er wollte die Vögel vergrämen; dies insbesondere im Wissen darum, dass die Saatkrähen in diesen Tagen schon damit beschäftigt waren, auf der Platane neue Nester zu bauen (pag. 39 Z. 64 ff.). Damit nahm er – zumal es bereits gegen Ende März 2018 war und er bei der Staatsanwaltschaft ausgesagt hatte, die Eier, die am Boden gefunden worden seien, würden von den neuen Nestern stammen (pag. 39 Z. 72 ff.) – zumindest in Kauf, dass er das Brutgeschäft der Saatkrähen stört. Der subjektive Tatbestand ist erfüllt.