Erstens sagt er selber, er habe das «Merkblatt Saatkrähen» von Stadtgrün Bern gekannt. Also hätte er zuerst die zuständigen Stellen kontaktieren müssen, bevor er sich mithilfe einer Hebebühne und eines länglichen Gegenstands an einem fremden Baum zu schaffen macht (Stichwort: Sachbeschädigung). Und zweitens existiert hinsichtlich der relevanten Frage kein Widerspruch: Im ersten Absatz auf pag. 123 geht es (e contrario) um die Selbsthilfe an einem Baum, der auf dem Grundstück des betroffenen Privaten steht. Hier aber handelte es sich wie gesehen um einen öffentlichen Baum.