Die am Folgetag um den Baum herum aufgefundenen zerbrochenen Saatkräheneier belegen, dass Saatkrähen dort am Brüten waren und sie durch das Entfernen der unbenutzten Nester gestört wurden. Durch sein Vorgehen störte der Beschuldigte also während der Schonzeit das Brutgeschäft der Saatkrähen; dies auch ohne dass ihm bewiesen werden müsste, dass er selber unmittelbar Saatkräheneier zerstört hat. Ein ei-