Die Hebebühne verursachte Lärm und vertrieb so die Krähen – auch die weiblichen ausbrütenden – für eine gewisse Zeitspanne. Nicht gefolgt werden kann der Verteidigung mithin insofern, als sie bei den Vorbringen zum Rechtlichen erneut geltend macht, dass auf der fraglichen Platane noch keine Eier ausgebrütet worden seien, weshalb das Brutgeschäft nicht habe gestört werden können. Die am Folgetag um den Baum herum aufgefundenen zerbrochenen Saatkräheneier belegen, dass Saatkrähen dort am Brüten waren und sie durch das Entfernen der unbenutzten Nester gestört wurden.