Im Weiteren muss gemäss dem «Merkblatt Saatkrähen» von Stadtgrün Bern jegliche Vergrämungsmassnahme an öffentlichen Bäumen in der Stadt Bern vorgängig dem Wildhüter und Stadtgrün Bern gemeldet werden (pag. 123). Dies leuchtet ein, handelt es sich ja dann – wie auch hier – nicht um Bäume, die im Eigentum der jeweiligen Grundeigentümer stehen. Entsprechend braucht es grundsätzlich eine Bewilligung der zuständigen Behörde, die auch Auflagen oder Bedingungen aufstellen kann (vgl. pag.