15. Würdigung 15.1 Objektiver Tatbestand Gemäss dem «Merkblatt für die Vogelschutzpraxis, Saatkrähen», der Schweizerischen Vogelwarte Sempach respektive dem Schweizer Vogelschutz SVS/BirdLife Schweiz umfasst der Schutz der Saatkrähen neben den Altvögeln auch Nester und Jungvögel. Ausserdem müssen allfällige Massnahmen gegen die Ansiedelung von Saatkrähen bis zum Beginn der Schonzeit abgeschlossen sein (pag. 124 f.). Diese Angaben stehen im Einklang mit den gesetzlichen Grundlagen. Im Weiteren muss gemäss