_ (Ort)/der E.________ (Ort) zeigten. Es scheine üblich, dass die Stadt Bern während des Schneidens der Bäume auch Saatkrähennester wegräume. Dies notabene während der Schonzeit. Es sei somit nicht offenkundig und allgemein anerkannt, dass Massnahmen wie das Entfernen von alten Krähennestern vor dem 15. Februar zu erfolgen hätten. Sollte die Kammer davon ausgehen, dass bereits das Entfernen von alten Nestern respektive der unbestrittene Eingriff des Beschuldigten die Brut der Saatkrähen ge-