14. Vorbringen der Verteidigung Die Verteidigung macht geltend, der Beschuldigte habe sich an den Vorgaben des «Merkblatt Saatkrähen» von Stadtgrün Bern orientiert. Dort stehe, was Privatpersonen unternehmen könnten und was nicht erlaubt sei: «Sobald ein Nest fertig ist und eine Krähe sitzt (d. h. Eier sind gelegt), sind Eingriffe nicht mehr erlaubt» (pag. 121). Es sei davon auszugehen, dass auf der Platane noch keine Eier ausgebrütet worden seien, weshalb das Brutgeschäft nicht habe gestört werden können. Es lasse sich nicht nachweisen, dass das Entfernen der alten Nester das Brutgeschäft gestört habe.