Mithin waren auf der Platane einzelne Saatkrähen bereits am Brüten. Durch das Verhalten des Beschuldigten wurde das Brutgeschäft für eine Zeit lang gestört. Der Sachverhalt gemäss Strafbefehl ist somit erstellt. Es ist bei der rechtlichen Würdigung zu prüfen, ob der Beschuldigte durch sein Vorgehen gegen das Jagdgesetz verstossen hat und/oder ob gegebenenfalls ein Rechtfertigungsgrund besteht. Die Kammer verkennt im Übrigen keineswegs, dass Saatkrähen ein Problem darstellen können. Darum wurde auch die Stadt Bern aktiv. Dennoch existieren – für alle geltende – rechtliche Grenzen. III. Rechtliche Würdigung