12. Fazit / Rechtserheblicher Sachverhalt Unter Würdigung vornestehender Umstände ist für die Kammer folgender rechtserhebliche Sachverhalt erstellt: Der Beschuldigte entfernte am Donnerstag, 22. März 2018, um ca. 15:00 Uhr, an der C.________ (Strasse+Nummer) in Bern vor der Liegenschaft seines Sohnes 4- 5 alte Saatkrähennester mittels einer gemieteten Hebebühne von einer hohen Platane und warf diese zu Boden. Das Platzieren der Hebebühne – die sich auf einem grossen Nutzfahrzeug befand – durch I.________ im Auftrag des Beschuldigten erzeugte Lärm.